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   OVG Niedersachsen, 28.01.2022 - 4 LA 4/22   

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https://dejure.org/2022,2848
OVG Niedersachsen, 28.01.2022 - 4 LA 4/22 (https://dejure.org/2022,2848)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.01.2022 - 4 LA 4/22 (https://dejure.org/2022,2848)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Januar 2022 - 4 LA 4/22 (https://dejure.org/2022,2848)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anhörung, persönliche; Asylprozess; Befragung, informatorische; Berufungszulassung; Berufungszulassungsgründe; Beschränkung; Einschränkung; Glaubhaftigkeit; Glaubwürdigkeit; Parteivernehmung; verfassungsgemäß; Zweifel, ernstliche

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.12.2010 - 10 C 13.09

    Asylfolgeantrag; Änderung der Sachlage; Änderung der Rechtslage; Beschluss;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.2022 - 4 LA 4/22
    Diese Anhörung kann entweder im Wege einer förmlichen Parteivernehmung oder auch durch eine "informatorische Befragung" erfolgen (zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 9.12.2010 - 10 C 13.09 -, juris Rn. 19 m.w.N.).
  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.2022 - 4 LA 4/22
    Die Beschränkung der Berufungszulassungsgründe in asylrechtlichen Streitigkeiten auf die vorstehend genannten ist entgegen der Annahme des Klägers auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, zumal aus dem Grundgesetz eine Pflicht zur Einführung eines mehrinstanzlichen gerichtlichen Prüfungsverfahrens ohnehin nicht hergeleitet werden kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.7.1983 - 1 BvR 1470/82 -, juris Rn. 41 f.; GK-AsylG, § 78 Rn. 19 f.; Hailbronner, Ausländerrecht, § 78 AsylG Rn. 4 m.w.N.) und sachliche Gründe für die Einschränkung der Berufungszulassungsgründe im Asylprozess bestehen (vgl. BVerfG, a.a.O., juris Rn. 45 ff. u. Beschl. v. 24.5.1983 - 2 BvR 546/83 -, juris Rn. 11 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.11.2018 - A 11 S 2688/18 -, juris Rn. 6; GK-AsylG, § 78 Rn. 28).
  • BVerfG, 24.05.1983 - 2 BvR 546/83

    Verfassungsmäßigkeit des Berufungsausschlusses in Asylverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.2022 - 4 LA 4/22
    Die Beschränkung der Berufungszulassungsgründe in asylrechtlichen Streitigkeiten auf die vorstehend genannten ist entgegen der Annahme des Klägers auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, zumal aus dem Grundgesetz eine Pflicht zur Einführung eines mehrinstanzlichen gerichtlichen Prüfungsverfahrens ohnehin nicht hergeleitet werden kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.7.1983 - 1 BvR 1470/82 -, juris Rn. 41 f.; GK-AsylG, § 78 Rn. 19 f.; Hailbronner, Ausländerrecht, § 78 AsylG Rn. 4 m.w.N.) und sachliche Gründe für die Einschränkung der Berufungszulassungsgründe im Asylprozess bestehen (vgl. BVerfG, a.a.O., juris Rn. 45 ff. u. Beschl. v. 24.5.1983 - 2 BvR 546/83 -, juris Rn. 11 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.11.2018 - A 11 S 2688/18 -, juris Rn. 6; GK-AsylG, § 78 Rn. 28).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - A 11 S 2688/18

    Asylprozess; Rechtsmittel wegen offensichtlicher Unrichtigkeit der angefochtenen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.2022 - 4 LA 4/22
    Die Beschränkung der Berufungszulassungsgründe in asylrechtlichen Streitigkeiten auf die vorstehend genannten ist entgegen der Annahme des Klägers auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, zumal aus dem Grundgesetz eine Pflicht zur Einführung eines mehrinstanzlichen gerichtlichen Prüfungsverfahrens ohnehin nicht hergeleitet werden kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.7.1983 - 1 BvR 1470/82 -, juris Rn. 41 f.; GK-AsylG, § 78 Rn. 19 f.; Hailbronner, Ausländerrecht, § 78 AsylG Rn. 4 m.w.N.) und sachliche Gründe für die Einschränkung der Berufungszulassungsgründe im Asylprozess bestehen (vgl. BVerfG, a.a.O., juris Rn. 45 ff. u. Beschl. v. 24.5.1983 - 2 BvR 546/83 -, juris Rn. 11 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.11.2018 - A 11 S 2688/18 -, juris Rn. 6; GK-AsylG, § 78 Rn. 28).
  • OVG Niedersachsen, 30.05.2023 - 8 LA 76/22

    Anwesenheit; mündliche Verhandlung; Nichterscheinen; rechtliches Gehör;

    Unabhängig davon kann die Beklagte, die - im Gewand der Gehörsrüge in Wahrheit eine Rüge der inhaltlichen Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts verfolgt, die in § 78 Abs. 3 Nrn. 1 - 3 AsylG durch den Gesetzgeber indes nicht eröffnet worden ist, wie insbesondere der Vergleich zu den Zulassungsgründen im allgemeinen Verwaltungsprozessrecht (s. § 124 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 VwGO ) verdeutlicht ( Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 28.1.2022 - 4 LA 4/22 -, juris Rn. 2; OVG Bremen, Beschl. v. 9.9.2020 - 2 LA 184/20 -, juris Rn. 17) - sich darüber hinaus auch deshalb nicht auf eine Verletzung des Prozessgrundsatzes rechtlichen Gehörs zu ihren Lasten berufen, weil sie aufgrund ihres Nichterscheinens in der mündlichen Verhandlung nicht alles getan hat, um sich rechtzeitig Gehör zu verschaffen.
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